Dienstag, 29. Mai 2007

Die Probleme der SVP mit dem Rechsstaat

Es gehört zur Politik der SVP, Initiativen zu lancieren, welche Grundsätze unserer Verfassung und des übergeordneten Völkerrechts, insbesondere auch die Erklärung der Menschenrechte ritzen. So bei der Verwahrungsinitiative, bei der Einbürgerungsinitiative und zuletzt bei der Minarettverbotsinitiative. Alle diese Initiativen leben davon, dass man die Volksseele kochen lässt. Die SVP beruft sich denn auch immer auf das Volk, das angeblich immer Recht hat, unbesehen elementarer Grundsätze, die unsere demokratische Verfassung erst ausmachen.
„Freiheit ohne Achtung fundamentaler Grundrechte zerstört sich selbst. Rechtsstaatliche Grundprinzipen sind dabei das Fundament jeder freiheitlichen Ordnung.“ So die NZZ in einem kürzlich erschienen Kommentar. Und weiter: „Rechtsstaat und direkte Demokratie stehen in einem subtilen Verhältnis zueinander.“ Wir sind zu Recht stolz auf unsere direkte Demokratie. Aber je direkter die Demokratie ist, umso mehr muss sie sich an rechtsstaatlichen Prinzipien orientieren.
Alle Instanzen, die etwas zu sagen haben, müssen sich an die Verfassung halten. Widrigenfalls müssen sie damit rechnen, von Gerichten, die über die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten achten, zurückgepfiffen zu werden. Da werden, so steht zu hoffen, nicht fremde Richterinnen und Richter in Strassburg dreinreden müssen, sondern schon kantonale Verfassungsgerichte oder allenfalls das Bundesgericht in Lausanne. Es erstaunt, dass dies für viele politisch Verantwortlichen keine Selbstverständlichkeit ist. Die Verfassung ist unteilbar. Es ist zu billig, auf einen Lernprozess in vorurteilsbelasteten Köpfen zu hoffen. Die Politik ist gefragt, Zeichen zu setzen, und zwar heute, wenn es darum geht, Extreme zu bekämpfen und Prinzipien des Rechtsstaats zu verteidigen. Zum Beispiel bei der Behandlung von Initiativen, die ohne Verletzung unserer Verfassung nicht umsetzbar sind.

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